Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Bebauungspläne des 1. FC Kölns zwar zunächst wieder für wirksam erklärt, aber das Verfahren wurde vom Gericht zur weiteren Klärung an das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückverwiesen hat.

Weitere Details siehe unter https://unsergruenguertel.de/2024/04/24/bebauungsplan-entscheidung-vertagt/ auf der Homepage der Bürgerinitiative GRÜNGÜRTEL FÜR ALLE

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